Allgemeine Geschäftsbedingungen Christian Hammes, geschäftsansässig Im Rehwinkel 15, 54558 Gilles gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).

§ 1 Anwendungsbereich, Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von CHRISTIAN HAMMES erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die CHRISTIAN HAMMES mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn CHRISTIAN HAMMES ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn CHRISTIAN HAMMES auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen von CHRISTIAN HAMMES

(1) CHRISTIAN HAMMES erbringt für Unternehmen und Selbstständige Beratungs- und Implementierungsdienstleistungen in Bezug auf die Teil- und Vollautomatisierung spezifischer Geschäftsprozesse anhand geeigneter Software. insbesondere im Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet CHRISTIAN HAMMES dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von CHRISTIAN HAMMES zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch CHRISTIAN HAMMES, bleibt der Vergütungsanspruch von CHRISTIAN HAMMES unberührt.

(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaig eingesetzter Software innerhalb seines Unternehmens in vollem Umfang selbst verantwortlich. Insbesondere hat er die für den Einsatz erforderlichen hinreichenden Lizenzen der Software zu gewährleisten. Dies gilt auch wenn CHRISTIAN HAMMES den Einsatz etwaiger Open Source Software empfiehlt.

(4) Sofern CHRISTIAN HAMMES den Erwerb einer bestimmten Lizenz empfiehlt, hat insoweit keine verbindliche Überprüfung statt gefunden, ob die jeweilige Lizenz für den konkreten Einsatz im Unternehmen des Kunden hinreichend ist. Der Kunde ist insoweit zur eigenständigen Überprüfung der Lizenzbedingungen verpflichtet.

(5) CHRISTIAN HAMMES schuldet dem Kunden nicht die fortwährende Funktionalität / Kompatibilität von ihm empfohlener Software. Insoweit ist ausschließlich das Rechtsverhältnis des Kunden zum jeweiligen Softwareanbieter maßgeblich.

(6) Der Kunde muss CHRISTIAN HAMMES auf erstes Anfordern und für CHRISTIAN HAMMES kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungen von CHRISTIAN HAMMES im Rahmen der Kundenbeziehung erforderlich.

(7) In Bezug auf die von CHRISTIAN HAMMES zu erbringenden Beratungs- und Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht CHRISTIAN HAMMES in Bezug ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(8) CHRISTIAN HAMMES ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

§ 3 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Beratungsleistungen / Dienstleistungen von CHRISTIAN HAMMES unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern Christian Hammes für den Kunden ausnahmsweise eine Leistung erbringt, die de lege dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

(2) CHRISTIAN HAMMES kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. CHRISTIAN HAMMES kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber CHRISTIAN HAMMES nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und CHRISTIAN HAMMES überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist CHRISTIAN HAMMES verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

(6) CHRISTIAN HAMMES ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen. 

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird CHRISTIAN HAMMES dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von CHRISTIAN HAMMES gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von AB hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

§ 4 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen CHRISTIAN HAMMES und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.  

(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von CHRISTIAN HAMMES eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von CHRISTIAN HAMMES angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von CHRISTIAN HAMMES erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, gegebenenfalls unter der Zuhilfenahme von Zahlungsdienstleistern. Die Vergütung der Dienste von CHRISTIAN HAMMES ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von CHRISTIAN HAMMES ist anders lautend. Eine CHRISTIAN HAMMES erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde CHRISTIAN HAMMES nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.

(4) CHRISTIAN HAMMES stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an CHRISTIAN HAMMES zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch CHRISTIAN HAMMES beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei CHRISTIAN HAMMES eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei CHRISTIAN HAMMES vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält CHRISTIAN HAMMES sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber CHRISTIAN HAMMES in Verzug, ist CHRISTIAN HAMMES berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. CHRISTIAN HAMMES wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung

(1) CHRISTIAN HAMMES wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. CHRISTIAN HAMMES ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass CHRISTIAN HAMMES bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird CHRISTIAN HAMMES innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist CHRISTIAN HAMMES gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von CHRISTIAN HAMMES unberührt.

§ 9 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass CHRISTIAN HAMMES überlassene Arbeitsmaterialien frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt CHRISTIAN HAMMES insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von CHRISTIAN HAMMES erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von CHRISTIAN HAMMES für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen,  Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die CHRISTIAN HAMMES nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Etwaige über Drittanbieter zu beziehende und für die Beratungsleistungen erforderlichen Nutzungsrechte wird der Kunde in eigener Verantwortung erwerben.

(4) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an CHRISTIAN HAMMES über.

(5) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) durch den wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 11 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von CHRISTIAN HAMMES anderweitig eingeräumt.

§ 12 Haftung

(1) CHRISTIAN HAMMES haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CHRISTIAN HAMMES nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet CHRISTIAN HAMMES nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von CHRISTIAN HAMMES maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von CHRISTIAN HAMMES. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von CHRISTIAN HAMMES (derzeit Gillenfeld)

AGB Stand: 19.05.2020 © Vervielfältigung verboten



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